Die öffentliche Einrichtung „Verwaltung für öffentlichen Verkehr“ ist bemüht, ihre mobilen Applikationen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Diese mobilen Applikationen sind mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RAAM Version 1 unvereinbar. Die Gründe für diese Unkonformität sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Anwendung erfüllt nicht das Kriterium 11.9 des RAAM v1, da die Anwendung im Hochformat gesperrt bleibt und im Querformat nicht angezeigt werden kann. Die Anwendung bleibt alternativ im Hochformat benutzbar.
Die kartografisch dargestellten Routen gehören nicht zu den Elementen, die barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Alternativ schlagen wir die Textbausteine vor, in denen die Routen Schritt für Schritt beschrieben werden.
Diese Erklärung wurde am 18. März 2026 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von diesen mobilen Applikationen mit den im RAAM 1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : „Access42“. Die Erklärung wurde zuletzt am 10/04/2026 überprüft.
Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@atp.etat.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.