COVID-19: Vorsichtsmaßnahmen im öffentlichen und speziellen Transport
Die folgenden Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen müssen von allen Betreibern und Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel bis auf Weiteres beachtet werden um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 in der Bevölkerung zu minimieren:
- Schutzmasken-Pflicht für Reisende: Reisende müssen in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen, entweder eine medizinische Maske oder eine handwerkliche Stoffmaske, ein Bandana oder einen Schal.
- Der Fahrer muss keine Maske tragen, wenn er eine Distanz von 2 Metern zu den Fahrgästen einhält oder er durch ein Schutzschild von ihnen getrennt ist.
- Die Vordertür des Busses bleibt geschlossen. Reisende werden gebeten, durch die hinteren Türen ein- und auszusteigen.
- Die 1. Sitzreihe sollte so weit wie möglich unbesetzt bleiben.
- Der Fahrer verkauft keine Tickets (RegioZone).
- Die Reisende werden gebeten, Abstand zu halten.
