Eingeschränkte Mobilität

Von der schwangeren Frau über ein gebrochenes Bein bis hin zu sehbehinderten Personen oder Personen mit einer anderen Behinderung – von eingeschränkter Mobilität spricht man, wenn Menschen Schwierigkeiten haben, sich im öffentlichen Raum zu bewegen.

Eingeschränkte Mobilität kann sich ganz unterschiedlich zeigen und vorübergehend oder dauerhaft sein. Da Mobilität ein Grundbedürfnis ist und somit auch allen ermöglicht werden muss, wird alles getan, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität öffentliche Verkehrsmittel benutzen können. Dies kann durch eine entsprechende Einrichtung von Bahnhöfen und Busbahnhöfen geschehen, aber auch durch eine geeignete Information der Fahrgäste. So erleichtern beispielsweise Informationsbildschirme und akustische Fahrgastinformationen in Bussen die Auskunft. Unsere Webseite kann von Personen mit Behinderungen genutzt werden, da sie den diesbezüglichen Normen entspricht.

Einrichtungen und Infrastruktur

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Verwaltung für öffentlichen Verkehr

    Im Rahmen des mLive-Projektes, gibt es eine Reihe an Vorrichtungen, die dafür sorgen, dass die Informationen über ÖPNV-Reisen für alle zugänglich sind. In RGTR und TICE Bussen sind Bildschirme installiert, die über die Zwischenhaltestellen auf der Route informieren. Diese Informationen werden in Echtzeit aktualisiert und der nächste Halt wird dabei stets durch ein akustisches Signal angekündigt. Die Bus-Aushangfahrpläne wurden zusammen mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (Experts Multidisciplinaire en Accessibilité – MEGA) erarbeitet und respektieren somit alle Normen der Barrierefreiheit.

    Mit seiner Broschüre „Empfehlungen zur Gestaltung von Bushaltestellen“ unterstützt die Verwaltung die Gemeinden Luxemburgs dabei, Personen mit eingeschränkter Mobilität einen autonomen, barrierefreien Zugang zu den Bussen zu ermöglichen. In der Broschüre werden die erforderlichen technischen Eigenschaften für eine Zugänglichkeit aufgeführt. Dazu gehören unter anderem ein taktiles Leitsystem für Sehbehinderte sowie ein Zugang zum Bus für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

  • CFL

    Die luxemburgische Eisenbahngesellschaft CFL bietet Personen mit eingeschränkter Mobilität auf nationaler als auch internationaler Ebene Assistenzleistungen an. Die betreffenden Personen sind gebeten, ihre Absicht, mit dem Zug zu fahren der CFL mindestens eine Stunde vor Abfahrt mitzuteilen. Bei internationalen Reisen gilt eine Vorankündigungsfrist von 48 Stunden, wenn Assistenzleistungen in ausländischen Bahnhöfen erforderlich sind, damit die CFL diese mit den Eisenbahngesellschaften im Ausland abstimmen kann.

  • TICE

    Die TICE verfügen über 21 Busse, die mit einem Bereich für Menschen mit Behinderung ausgestattet sind. Außerdem bieten sie 56 Busse an, die der Richtlinie 2001/85 entsprechen.

  • Stadt Luxemburg

    Die Busse der luxemburgischen Stadtverkehrsbetriebe (Autobus de la Ville de Luxembourg) verfügen über zahlreiche Vorrichtungen, damit sie von allen Menschen sicher genutzt werden können. Hierzu gehören abgesenkte Böden, gut erreichbar angebrachte Haltknöpfe und bestimmte Mitteilungen in Blindenschrift.

  • Luxtram

    Ohne Stufe zwischen Bahnsteig und Waggon bietet die Straßenbahn eine gute Zugänglichkeit für alle Fahrgäste, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität und für Personen mit Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrad. Mit einer Breite von 2,65 Metern bietet der klimatisierte Innenraum zudem besonders viel Bewegungsfreiheit.

Bedarfsbussystem

Sie haben eine vorübergehende oder dauerhafte Behinderung? Sie können weder selbst fahren noch die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel nutzen? Dann können Sie ein individuelles Sonderverkehrsmittel in Anspruch nehmen. Dieses Verkehrsmittel ist für gelegentliche Fahrten gedacht, z. B. Einkaufen, Freizeit, Arztbesuche, usw.

Adapto

Adapto ist ein kostenloser individueller Beförderungsdienst für Personen mit irreversiblem Handicap oder körperlicher, geistiger, sensorischer oder psychischer Beeinträchtigung mit eingeschränkter Mobilität sowie für Personen mit fortschreitender Krankheit ohne andere Krankheit bestimmt ist Möglichkeiten, sich zu bewegen.

Im Rahmen der Einführung des kostenlosen öffentlichen Verkehrs wird mit Wirkung zum 1. März 2020 auch der Adapto-spezifische Verkehr reformiert. Das Formular für den Erhalt einer Adapto-Karte wurde entsprechend geändert. Dieses Formular ist online verfügbar. Um den Transport nutzen zu können, kann eine Anfrage mit diesem Formular zusammen mit dem neuen ärztlichen Attest gestellt werden. Wenn Inhaber einer alten Adapto-Karte aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund das ärztliche Attest nicht rechtzeitig erhalten, können sie zusätzliche Zeit beantragen und eine vorübergehende Adapto-Karte erhalten.

Dokumente sollten an Département des transports, Service Adapto gesendet werden.

Übergangsphase für Verkehrsbegünstigte vor der Reform

Personen, die vor dem 1. März 2020 von Adapto Transport profitiert haben und eine Anfrage mit dem neuen Formular eingereicht haben oder weiterhin einreichen werden, erhalten eine neue Karte.

Personen, die die neuen Bedingungen nicht erfüllen, und Personen, die nach Einführung ihres neuen Antrags ein Zugangsverweigerungsschreiben erhalten haben, erhalten eine vorläufige Karte, die bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist.

Buchungen

Dienstzeiten: Sonntag bis Donnerstag (auch an Feiertagen) von 7.00 bis 22.00 Uhr / Freitag und Samstag von 7.00 bis 24.00 Uhr.

Um einen Adapto-Transport anzufordern, wählen Sie die Nummer der Mobilitéitszentral 2465 2465. Der Transport muss mindestens einen Werktag im Voraus angefordert werden. Sie können einen Transport auch mit der Adapto App buchen (verfügbar auf Google Play und im App Store).

 

Call-a-Bus

Call-a-Bus, der Rufbus der Stadt Luxemburg, ist eine Transportdienstleistung, die für Bewohner der Stadt von mindestens 70 Jahren verfügbar ist. Der Bus fährt Sie an das Ziel Ihrer Wahl, unabhängig von Haltestellen, Fahrplänen und Buslinien.

Wenn Sie Call-a-Bus in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie mindestens 45 Minuten vor der gewünschten Abfahrt die Nummer 4796-4797 an. Geben Sie Abfahrtszeit und -ort sowie den Zielort an, wobei Abfahrts- und Zielort innerhalb des Gebietes der Stadt Luxemburg liegen müssen. Reservierungen werden frühestens drei Wochen vor dem gewünschten Datum angenommen.

Strategien und Richtlinien

Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten hat einen Aktionsplan für Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgestellt. Dieser sieht konkrete Maßnahmen vor, die kurz-, mittel- und langfristig im Straßen-, Eisenbahn- und Luftverkehr umgesetzt werden sollen.

Artikel 9 und 20 der UN-Behindertenrechtskonvention betrifft die persönliche Mobilität.

Die Broschüre zur Zugänglichkeit öffentlicher Transportmittel („Accessibilité des transports en commun“) von Info-Handicap enthält zahlreiche Informationen und Hinweise zu den geltenden Rechtsvorschriften (europäische und nationale) und über Kontaktstellen in Luxemburg.