Erklärung zur Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung „Verwaltung des öffentlichen Verkehrs“ ist bemüht, ihre Webseiten und ihre mobilen Applikationen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.mobiliteit.lu/fr/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseiten und diese mobilen Applikationen sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4

  • PDF-Dokumente, die alle Daten zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel enthalten (Fahrpläne, Haltestellen, etc.). Wir werden uns bemühen, so bald wie möglich eine barrierefreie Alternative anzubieten und Kontraste in Übereinstimmung mit den WCAG zu schaffen.
  • Einige Bilder, die komplexe Informationen enthalten, wie zum Beispiel Bilder, die die Anordnung von Bahnsteigen beschreiben (insbesondere Lagepläne), haben keine detaillierte, relevante, strukturierte Beschreibung.
  • Es gibt Textbausteine, die als JPG-Dateien auf der Seite implementiert sind, bei denen es schwierig ist, die Lesbarkeit anzupassen (zum Beispiel Vergrößerung der Zeichen, Änderung der Farben, der Schriftart …). Wir werden uns bemühen, diese Abbildungen in HTML und CSS umzuformatieren.
  • Auf einigen Seiten wird der Inhalt unlesbar wenn der Zeilenabstand, die Abstände zwischen Absätzen, Buchstaben und Wörtern vergrößert werden.
  • Einige „Frames“ haben kein Titelattribut.
  • Einige Farben haben ein unzureichendes Kontrastverhältnis. Wir werden uns jedoch bemühen, die Kontrastverhältnisse so bald wie möglich WCAG 2.1-konform zu gestalten.
  • Für jede Information, die durch Farbe dargestellt wird (z.B. bei der Auswahl der Verkehrsmittel, die bei der Routensuche beibehalten wird), gibt es keine Alternative zur Farbe (z.B. ein Symbol, eine Textur, Zahlen).
  • Es gibt einige Links, bei denen der Kontext des Ziels des Links nicht korrekt dargestellt wird.
  • Es gibt Links, die nur grafische Objekte (Bilder, Icons, etc.) enthalten, bei denen die textlichen Alternativen zu den Bildern fehlen. Es handelt sich dabei um „leere“ Links, die durch Überschriften ersetzt werden müssen.
  • Einige Komponenten, die JavaScript-Ereignisse verarbeiten, zum Beispiel Komponenten, die Inhalte anzeigen respektive ausblenden, verwenden Links anstelle von Schaltflächen.
  • Auf einigen Seiten werden leere Absätze verwendet, um Abstände zu erzeugen, anstatt ein Style Sheet zu verwenden.
  • Auf einigen Seiten ist die Funktionalität Inhaltsbereiche ein- oder auszublenden für Assistenztechnologien nicht verfügbar.
  • Im Verkehrsmittelauswahlsystem für die Registerkarte „Abfahrt“ im Reiseplaner sind die Beschriftungen weit von den Kontrollkästchen entfernt, was für Benutzer von Bildschirmlupen ein Problem darstellen kann.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die auf der Website verfügbaren PDF-Dokumente mit allen Daten zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Fahrpläne, Haltestellen usw.) entsprechen nicht der europäischen Norm EN 301 549. Wir bemühen uns jedoch, die nach dem 23. September 2018 veröffentlichten Dokumente konform zu gestalten. Bei Bedarf können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format zur Verfügung stellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich die Abfahrten (in Echtzeit) pro Haltestelle im Reiseplaner anzeigen zu lassen.
  • Einige der auf der Website veröffentlichten Videos sind aufgrund von Ressourcenbeschränkungen nicht untertitelt. Für Videos, die Funktionen der App oder von der mKaart erklären, ist jedoch eine Textalternative in drei Sprachen in der Videobeschreibung auf der Youtube-Seite zu finden.

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

  • Dokumente, die nicht unter die Verantwortung der Website fallen: Rechtstexte, die auf der Seite „Fahrgastrechte“ veröffentlicht wurden.
  • Die folgenden Inhalte sind durch die Anwendung der im Rechtsrahmen definierten Ausnahmen abweichend geregelt:
    • Videos (keine Texttranskription, synchronisierte Untertitel und Audiobeschreibung) auf der Seite „mKaart“.
    • Vor dem 23. September 2020 veröffentlichte Dokumente: Seite „Fahrgastrechte“.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. März 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von diesen Internetseiten und mobilen Applikationen mit den im RGAA 4 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : „Access42“. Die Erklärung wurde zuletzt am 13/11/2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@atp.etat.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.

Erklärungen zur Barrierefreiheit der mobilen Applikationen der Verwaltung für öffentlichen Verkehr


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz