mBox
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In den gesicherten mBox Fahrradboxen mBox können Sie Ihr Fahrrad jederzeit guten Gewissens abstellen. Sie befinden sich in der Nähe von öffentlichen Verkehrsknotenpunkten und erleichtern die Kombination von Rad, Bus, Bahn oder Straßenbahn. Gleichzeitig ist Ihr Fahrrad besser vor Diebstahl und Vandalismus geschützt.
Die mBoxen sind jederzeit zugänglich. Die multifunktionalen mKaart enthält nicht nur Ihr Transportticket (1. Klasse oder grenzüberschreitend), sondern auch Ihren persönlichen Zugangsschlüssel für alle mBoxen.
Standorte
- Bascharage, Gare
- Belval-Université, Gare
- Belvaux-Soleuvre, Gare
- Berchem
- Bertrange-Strassen, Gare
- Bettembourg, Gare
- Bettembourg, Gare (Rue de l’Indépendance)
- Capellen, Gare
- Cents, Gare
- Christnach, Duerfplaz
- Clervaux, Gare
- Colmar-Berg, Gare
- Cruchten, Gare
- Diekirch, Gare
- Differdange, Gare
- Dippach, Gare Voie 2
- Dommeldange, Gare
- Dudelange, Gare
- Echternach, Gare routière
- Esch-sur-Alzette, Dellhéicht
- Esch-sur-Alzette, Gare
- Esch-sur-Alzette, Hôtel de Ville
- Ettelbruck, Gare
- Ettelbruck, Parking Däich
- Heisdorf, Gare
- Hesperange, Place Jomé
- Junglinster, Gare routière
- Kautenbach
- Kleinbettingen, Gare
- Lintgen, Gare
- Lorentzweiler, Gare
- Luxembourg, Gare Centrale Nord
- Luxembourg, Gare Centrale Sud
- Luxembourg, Luxexpo
- Luxembourg, Rout-Bréck – Pafendall
- Mamer
- Manternach, Gare
- Mersch, Gare
- Mertert, Gare
- Michelau
- Munsbach, Gare
- Niederkorn, Gare
- Noertzange, Gare Nord
- Noertzange, Gare Sud
- Obercorn, Gare Voie 1
- Obercorn, Gare Voie 2
- Pétange, Gare
- Pfaffenthal, Halte CFL 1
- Pfaffenthal, Halte CFL 2
- Réiserbann
- Roodt-Syre, Centre Scolaire
- Roodt-Syre, Gare
- Sandweiler-Contern, Gare Nord
- Sandweiler-Contern, Gare Sud
- Schifflange, Gare
- Schieren, Gare
- Schweebecherbréck
- Troisvierges, Gare
- Walferdange, Gare
- Wasserbillig, Gare
- Wiltz, Gare
- Wilwerwiltz, Gare
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Nein, die Nutzung des mBox Dienstes ist streng persönlich und kann nicht mit Dritten geteilt werden.
Soe dürfen nur ein einziges Fahrrad gleichzeitig in einer mBox abstellen.
Die Nutzung der mBox Käfige ist nur für Fahrräder und Pedelecs erlaubt, wie sie in den Punkten 1.2. und 1.3. den mBox Nutzungsbedingungen definiert sind.
Der mBox Dienst kann nur im Rahmen der verfügbaren Plätze genutzt werden. Der Verkéiersverbond kann nicht haftbar gemacht werden falls keine freie Plätze verfügbar sind.
„mBox-Produkt und -Dienst“ sind kostenlos. Sie werden von der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (Administration des transports publics), 4 rue Charles Bernhoeff, L-1240 Luxemburg zur Verfügung gestellt.
Für Auskünfte oder um Probleme im Zusammenhang mit „mBox-Produkt und -Dienst“ zu melden, kann sich der Nutzer an die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs wenden:
- per Telefon: +352 2465 2465
- per E-Mail: service@verkeiersverbond.lu
- auf dem Postweg: Administration des transports publics B.P. 640 L-2016 Luxembourg
1. Allgemeines & Definitionen
In den vorliegenden Nutzungsbedingungen versteht man unter:
1.1. mBox: geschlossener, mit einer Sicherheitstür ausgestatteter Abstellplatz, der mit der mKaart geöffnet werden kann.
1.2. mBox-Produkt: die Art des Zugangs zum mBox-Dienst, der auf die mKaart übertragen wird.
1.3. mBox-Dienst: kostenloser Dienst zur Bereitstellung eines Abstellplatzes für Fahrräder wie unter Punkt 1.10. definiert.
1.4. mKaart: Multifunktions-Chipkarte, auf welcher der Zugangsschlüssel für den mBox-Dienst gespeichert ist.
1.5. Antragsteller: jede natürliche Person, die einen Antrag auf Anmeldung zum mBox-Dienst stellt.
1.6. Nutzer: jede natürliche Person, die zum mBox-Dienst nach den Modalitäten der vorliegenden Bestimmungen angemeldet ist.
1.7. Mobiliteit.lu (Callcenter): Kommunikations- und Informationsplattform für die Nutzer des mBox-Dienstes.
1.8. m-box.lu: der Onlinedienst der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Hier kann die Anmeldung zu „mBox-Produkt und -Dienst“ über ein Onlineformular beantragt werden.
1.9. Pickup: Ladestationen, an denen Produkte auf die mKaart übertragen werden können.
1.10. Fahrrad: Sammelbegriff für Fahrräder und Fahrräder mit unterstütztem Pedalantrieb, die in den mBox-Fahrradboxen geparkt werden dürfen. Eine offizielle Definition dieser beiden Begriffe finden Sie in Artikel 2 des Code de la Route (Straßenverkehrsordnung) in Abschnitt 2 – Fahrzeuge, unter den Punkten 2.15 a) und c).
2. Anmeldemodalitäten
2.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website m-box-lu.
2.1.1. Der Antragsteller ist im Besitz einer gültigen mKaart: Der Antragsteller kann sein mBox-Produkt über die Website m-box.lu bestellen, indem er alle obligatorische Felder im Online-Formular ausfüllt. Das bestellte Produkt kann er dann am nächsten Tag an einer der Pick Up Stationen auf die Karte laden.
2.1.2. Der Antragsteller ist nicht im Besitz einer gültigen mKaart: Der Antragsteller kann seine bereits mit dem mBox-Produkt geladene mKaart über die Website bestellen. Sie wird ihm auf dem Postweg an die Adresse gesandt, die auf dem Antragsformular angegeben wurde. Es werden nur Adressen im Großherzogtum Luxemburg und in der Großregion akzeptiert, d. h. im Saarland, dem Grand Est, dem Großherzogtum Luxemburg, in Rheinland-Pfalz sowie in Wallonien mit der französischen Gemeinschaft Belgiens und in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
2.2. Die Bereitstellung des Produkts erfolgt unter der Bedingung, dass der Nutzer die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert.
Wenn die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angegeben werden, kann das mBox-Produkt nicht geliefert werden.
2.3. Nach der Annahme seiner gemäß den Punkten 2.1 und 2.2 erfolgten Anmeldung wird dem Antragsteller das mBox-Produkt kostenlos und schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
3. Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Nutzer des mBox-Dienstes
3.1. Die Anmeldung zum mBox-Dienst berechtigt zur Nutzung des gesamten mBox-Angebots.
3.2. Der Zugang zu den mBox-Fahrradboxen ist nur für Fahrräder wie unter Punkt 1.10. definiert gestattet.
3.3. Die Nutzung des mBox-Dienstes ist streng personengebunden und kann in keinem Fall auf Dritte übertragen werden. Um Zugang zum Abstellplatz zu erhalten, muss der Nutzer seine mKaart vor den Kartenleser halten, der zu diesem Zweck am Eingang der mBox angebracht ist.
3.4. Die Nutzung des mBox-Dienstes berechtigt zum Abstellen eines einzigen Fahrrades pro mBox.
3.5. Der Nutzer muss sein Fahrrad mit einer Kette oder einem anderen Sicherungsmittel anschließen. Er muss außerdem sicherstellen:
- dass er den Eingang und den Mittelgang der mBox nicht versperrt,
- dass die Tür zur Fahrradbox bei jedem Betreten und Verlassen der mBox wieder korrekt verschlossen wird,
- dass er keine anderen Gegenstände oder Pakete als das Fahrrad im Innern einer mBox abstellt.
3.6. Der Nutzer bestätigt, dass er Inhaber einer Haftpflichtversicherung ist.
3.7. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Fahrrad nicht länger als 30 Tage in Folge ungenutzt in einer mBox abzustellen.
3.8. Fahrräder, die länger als 30 Tage in Folge ungenutzt abgestellt werden, können von der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs aus der mBox entfernt werden. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die betreffenden Nutzer über diese Maßnahme informiert, indem ihr Fahrrad während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen mit einem speziellen Schild gekennzeichnet wird.
3.9. Falls eine mKaart, die das mBox-Produkt enthält, verloren oder gestohlen wird, verpflichtet sich der Nutzer, sofort die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu informieren:
- per Telefon: +352 2465 2465
- per E-Mail: service@verkeiersverbond.lu
- auf dem Postweg: Administration des transports publics B.P. 640 L-2016 Luxembourg
Ein mBox-Produkt wird kostenlos ersetzt.
4. Rechte und Verantwortlichkeiten der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
4.1. Die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen den Zugang zu den mBox-Fahrradboxen zu verweigern oder zu deaktivieren.
4.2. Da sich der Vertrag „mBox-Produkt und -Dienst“ ausschließlich auf das Abstellen des Fahrrades bezieht, ist die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht für die Bewachung dieses Fahrrades zuständig und kann in keiner Weise für den Zustand des in einer mBox für den Nutzer aufbewahrten Fahrrades haftbar gemacht werden. Der Nutzer stellt sein Fahrrad auf eigene Verantwortung in einer mBox ab.
4.3. Die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Nationale Eisenbahngesellschaft (Société nationale des chemins de fer) sowie ihr Personal können für den Diebstahl oder die Beschädigung eines in einer mBox abgestellten Fahrrades nicht haftbar gemacht werden.
4.4. Eine mBox ist im Rahmen der verfügbaren Abstellplätze zugänglich. Die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs kann für eine nicht ausreichende Anzahl von Abstellplätzen nicht verantwortlich gemacht werden.
4.5. Die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs behält sich das Recht vor, eine oder mehrere mBox-Fahrradboxen vorübergehend zu schließen, insbesondere, wenn dringende Arbeiten erforderlich sind oder im Fall von außergewöhnlichen Umständen (z. B. bei höherer Gewalt). Die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs unternimmt in diesem Fall größtmögliche Anstrengungen, um die betreffenden Nutzer schnellstmöglich zu informieren.
5. Funktionsweise
5.1. Zum Öffnen der mBox-Tür muss die mKaart vor das Kartenlesegerät gehalten werden.
5.2. Jedes Mal, wenn die mKaart vor das Lesegerät gehalten wird, wird die Nutzung der mKaart elektronisch gespeichert. Diese Speicherung dient ausschließlich dazu, zu bestimmen, wie häufig die mBox genutzt wird.
5.3. Falls das mBox-Produkt über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten nicht genutzt wird, wird es automatisch von der mKaart gelöscht.
6. Funktionsfehler des mBox-Produktes oder des mBox-Dienstes
6.1. Alle bei der Nutzung der mKaart oder des mBox-Produktes auftretenden Fehler müssen der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs gemeldet werden:
- per Telefon: +352 2465 2465
- per E-Mail: service@verkeiersverbond.lu
- auf dem Postweg: Administration des transports publics B.P. 640 L-2016 Luxembourg
6.2. Der Nutzer muss die Nummer seiner mKaart, den Standort der mBox und die Art des aufgetretenen Fehlers angeben.
6.3. Die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet sich, im Fall eines Funktionsfehlers im System alles zu tun und schnellstmöglich zu handeln, um die Verfügbarkeit des mBox-Dienstes zu gewährleisten.
7. Kündigung des Vertrages „mBox-Produkt und -Dienst“
7.1. Die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs kann den Vertrag kündigen, wenn der Nutzer die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einhält. 7.2. Der Nutzer kann seinen Vertrag „mBox-Produkt und -Dienst“ jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, indem er dies schriftlich mitteilt, entweder per Post an Administration des Transports Publics B.P. 640 L-2016 Luxembourg oder per E-Mail an service@verkeiersverbond.lu
8. Gültigkeit
8.1. Das mBox-Produkt behält seine Gültigkeit, sofern es nicht länger als 12 Monate ungenutzt bleibt.
8.2. Wenn das mBox-Produkt nicht mehr gültig ist, muss der Nutzer eine neue Anmeldung zum mBox-Dienst beantragen (siehe 2.1.1. und 2.1.2.).
9. Schutz personenbezogener Daten
9.1. Die Verwaltung von „mBox-Produkt und -Dienst“ erfordert eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, für welche die Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verantwortlich ist. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Punkt b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 26. April 2016, genauer: „Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.“
Die Verarbeitung der Daten ermöglicht der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Folgendes:
- die Verwaltung (Identifizierung des Nutzers und Zuordnung der mKaart-Karten) und den Betrieb des mBox-Dienstes;
- die Durchführung von an die Nutzer gerichteten Maßnahmen zur Information und zur Sensibilisierung/Prävention;
- die Versendung entsprechender Hinweise, falls bei einer mBox Funktionsfehler festgestellt wurden;
- die Steuerung der Tätigkeit (Erstellung von Statistiken zur Tätigkeit und zur Häufigkeit der Nutzung, Umfragen zur Zufriedenheit …).
Die Verarbeitung erfordert das obligatorische Erfassen der Daten, die zur Bearbeitung des Antrages erforderlich sind. Dies bedeutet, dass der Antragsteller verpflichtet ist, die erfragten Informationen anzugeben, damit er „mBox-Produkt und -Dienst“ nutzen kann. Diese personenbezogenen Daten sind Vorname, Nachname, Postadresse, Email Adresse und mKaart Nummer. Bei Nichtangabe der erforderlichen personenbezogenen Daten wird das mBox-Produkt nicht bereitgestellt.
9.2. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden während der gesamten Nutzungsdauer des mBox-Dienstes und ein Jahr nach Ende der Nutzung des Dienstes gespeichert.
9.3. Die mBox-Abstellplätze werden für die Sicherheit der Nutzer und ihres Eigentums durch das Unternehmen Securitec videoüberwacht. Die Aufnahmen werden für eine Dauer von vierzig (40) Kalendertagen gespeichert und können von dazu berechtigtem Personal der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und von der Polizei angesehen werden.
Sind nach der Aufnahme 40 Kalendertage vergangen, werden die Bilder automatisch gelöscht, es sei denn, der Nutzer hat vor Ablauf dieses Zeitraums Anzeige bei der Polizei erstattet. Im Rahmen einer Durchsuchung können die Bilder für eine maximale Dauer von sechs (6) Monaten gespeichert werden.
9.4. Der Nutzer kann die ihn betreffenden Daten einsehen und eine Kopie davon erhalten, sich der Verarbeitung seiner Daten widersetzen und sie berichtigen oder löschen lassen. Er hat außerdem das Recht, die Verarbeitung seiner Daten zu begrenzen.
Zur Ausübung seiner Rechte, bei Fragen oder Reklamationen kann sich der Nutzer an den zuständigen Datenschutzbeauftragten (DPO) der Verwaltung des öffentlichen Personennahverkehrs wenden:
- entweder auf dem Postweg:
Administration des transports publics
à l’attention du DPO
B.P. 640
L-2016 Luxembourg- oder per E-Mail: dpo@atp.etat.lu
9.5. Eine Reklamation, eine Beschwerde oder ein Antrag in Bezug auf die Rechte der Nutznießer kann gegebenenfalls bei der Nationalen Datenschutzkommission (Commission nationale pour la protection des données, 15, Bouvelvard du Jazz, L-4370 Belvaux) eingereicht werden.
9.6. Durch seine Unterschrift bestätigt der Nutzer, dass er von den vorliegenden allgemeinen Bedingungen Kenntnis genommen hat und diese ausdrücklich akzeptiert.
9.7. Mit der Unterzeichnung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen akzeptiert der Nutzer ausdrücklich die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die Ausführung des Vertrages „mBox-Produkt und -Dienst“.
Bedingungen vom 6. September 2021