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  • Eingeschränkte Mobilität

Ausstattungen im ÖPNV

Von der schwangeren Frau über ein gebrochenes Bein bis hin zu Personen mit einer körperlichen, geistigen, psychischen, kognitiven oder sensorischen Behinderung oder mit einer dauerhaften Erkrankung – von eingeschränkter Mobilität spricht man, wenn Menschen Schwierigkeiten haben, sich im öffentlichen Raum zu bewegen.

Eingeschränkte Mobilität kann sich ganz unterschiedlich zeigen und vorübergehend oder dauerhaft sein. Da Mobilität ein Grundbedürfnis ist und somit auch allen ermöglicht werden muss, müssen die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um die Zugänglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Dies kann durch eine entsprechende Infrastruktur an Bahnhöfen, Tram- und Bushaltestellen geschehen, durch die Ausstattungen der Fahrzeuge aber auch durch eine geeignete Information der Fahrgäste. So erleichtern beispielsweise Informationsbildschirme und akustische Fahrgastinformationen in Bussen, Straßenbahnen und Zügen die Auskunft. Unsere Webseite kann von Personen mit sensorischen Behinderungen genutzt werden, da sie teilweise der diesbezüglichen Gesetzgebung in Luxemburg entspricht.

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Verwaltung für öffentlichen Verkehr

    Im Rahmen des mLive-Projektes, gibt es eine Reihe an Vorrichtungen, die dafür sorgen, dass die Informationen über ÖPNV-Reisen für alle zugänglich sind. In RGTR und TICE Bussen sind Bildschirme installiert, die über die Zwischenhaltestellen auf der Route informieren. Diese Informationen werden in Echtzeit aktualisiert und der nächste Halt wird dabei stets durch ein akustisches Signal angekündigt. Die Bus-Aushangfahrpläne wurden zusammen mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (Experts Multidisciplinaire en Accessibilité – MEGA) erarbeitet und respektieren somit alle Normen der Barrierefreiheit.

    Mit seiner Broschüre „Empfehlungen zur Gestaltung von Bushaltestellen“ unterstützt die Verwaltung die Gemeinden Luxemburgs dabei, Personen mit eingeschränkter Mobilität einen autonomen, barrierefreien Zugang zu den Bussen zu ermöglichen. In der Broschüre werden die erforderlichen technischen Eigenschaften für eine Zugänglichkeit aufgeführt. Dazu gehören unter anderem ein taktiles Leitsystem für Sehbehinderte sowie ein möglichst stufenfreier Zugang zum Bus für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

  • Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL)

    Die luxemburgische Eisenbahngesellschaft CFL bietet Personen mit eingeschränkter Mobilität auf nationaler als auch internationaler Ebene Assistenzleistungen an. Die betroffenen Personen sind gebeten, ihre Absicht, mit dem Zug zu fahren der CFL mindestens eine Stunde vor Abfahrt mitzuteilen. Um die Mitfahrt anzumelden, sind die betroffenen Personen gebeten sich unter der Telefonnummer +352 4990 3737 oder über die folgende E-Mail-Adresse: pmr@cfl.lu mit den Mitarbeitern der CFL in Verbindung zu setzen. Bei internationalen Reisen gilt eine Frist von 48 Stunden, wenn Assistenzleistungen in ausländischen Bahnhöfen erforderlich sind, damit die CFL diese mit den Eisenbahngesellschaften im Ausland abstimmen kann.

    Auf der Webseite der CFL finden Sie eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen zum Thema barrierefreie Mobilität. Außerdem wurden im Rahmen des „EureWelcome“-Projektes der Generaldirektion für Tourismus vom Ministerium für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der nationalen Dienststelle Info-Handicap ein Großteil der Bahnhöfe auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft. Weitere Details dazu finden Sie auf der Webseite von EureWelcome oder über die EureWelcome-App im Apple App Store oder im Google Play Store.

  • TICE

    Der „Syndicat des Tramways Intercommunaux du Canton d’Esch-sur-Alzette“ (TICE) verfügt über Niederflurbusse, die mit einer ausklappbaren Einstiegsrampe ausgestattet sind. Die TICE-Busse können auf der Fahrgasteinstiegsseite abgesenkt werden, um den Ein- und Ausstieg zu erleichtern, wenn die Bushaltestelle mit einem erhöhten Bordstein ausgestattet ist. Der Innenraum des Fahrzeugs verfügt über eine multifunktionale Plattform, die speziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität entwickelt wurde.

  • Stadt Luxemburg

    Die Busse der luxemburgischen Stadtverkehrsbetriebe (Autobus de la Ville de Luxembourg, AVL) verfügen über zahlreiche Vorrichtungen, damit sie von allen Menschen sicher genutzt werden können. Hierzu gehören abgesenkte Böden, gut erreichbar angebrachte Haltknöpfe und bestimmte Mitteilungen in Blindenschrift. Die Stadt Luxemburg hat auf Ihrer Webseite eine Broschüre „Mobilität für alle“ veröffentlicht, in welcher Sie sich über die Maßnahmen und Infrastrukturen bezüglich barrierefreier Mobilität informieren können.

  • Luxtram

    Ohne Stufe zwischen Bahnsteig und Waggon bietet die Straßenbahn eine gute Zugänglichkeit für alle Fahrgäste, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität und für Personen mit Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrad. Mit einer Breite von 2,65 Metern bietet der klimatisierte Innenraum zudem besonders viel Bewegungsfreiheit.

Strategien und Richtlinien

Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten hat im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2012-2017 einen Aktionsplan für Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgestellt. Sie finden die Maßnahmen im 6. Kapitel des verlinkten Aktionsplans. Dieser sieht konkrete Maßnahmen vor, die kurz-, mittel- und langfristig im Straßen-, Eisenbahn- und Luftverkehr umgesetzt werden sollen. Dieses Kapitel des Aktionsplans wird aktuell durch die Verwaltung für öffentlichen Verkehr überarbeitet.

Artikel 9 und 20 der UN-Behindertenrechtskonvention betrifft die persönliche Mobilität.

Im „Guide du Handicap“ von Info-Handicap gibt es eine thematische Broschüre zum Thema „Transport und Mobilität“. Diese Broschüre enthält zahlreiche Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in Luxemburg, Hinweise zu den geltenden Rechtsvorschriften (europäische und nationale) und über Kontaktstellen in Luxemburg.